Das ostafrikanische Land Simbabwe wird das nächste Land sein, welches körperliche Gewalt an Kindern in der Schule und Zuhause unter Strafe stellt. Der Oberste Gerichtshof des Landes entschied sich für den Verbot, nachdem Eltern sich aufgrund der Gewalt von LehrerInnen an SchülerInnen  mit Kinderrechtsorganisationen zusammentaten und damit bis zum Obersten Gerichtshof gelangten. Nun muss nur noch der Verfassungsgerichtshof dem Verbot zustimmen.

interaktivelandkarte
Durch Klick auf die Landkarte landest du auf einer interaktiven Weltkarte, die den Fortschritt des weltweiten Verbots zeigt

Grundsätzlich ist ein Verbot von körperlicher Gewalt gegen Kinder bereits in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen niedergeschrieben – diese Konvention wurde von der UN-Generalversammlung  im November 1989, also vor über 27 Jahren verabschiedet. Bislang haben 52 Staaten der Welt jede Form körperlicher Gewalt gegen Kinder verboten (Simbabwe wäre Staat Nr. 53). Zumindest 54 weitere Staaten haben sich verpflichtet, an einem vollen Verbot zu arbeiten.

In Österreich ist körperliche Gewalt gegen Kinder seit 1989 verboten, in Deutschland seit 2000. In der Schweiz ist körperliche Bestrafung zuhause und in der alternativen Betreuung erlaubt. Österreich ist übrigens nach Schweden (1979), Finnland (1983) und Norwegen (1987) das vierte Land weltweit, welches ein solches umfassendes Verbot hatte. Seit 2011 gibt es zudem ein verfassungsgesetzlich geschütztes Recht jedes Kindes auf eine gewaltfreie Kindheit.

Wer sich die interaktive Landkarte (siehe Abbildung rechts) ansieht, wird überrascht sein: Südamerika ist hier Nordamerika weit voraus – aber auch in Europa gibt es Staaten (Vereinigtes Königreich, Frankreich, Luxemburg, Schweiz, Italien, Tschechien, Kosovo und Weißrussland), welche in manchen Bereichen bislang noch keinen Verbot vorweisen können – sich die Regierungen aber auch nicht zu einem baldigen vollen Verbot verpflichtet haben.


Weiterführende Links und Quellen:

Bildquelle: CC0 Public Domain, Alexas_Fotos, Pixabay

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