Mit 1. Jänner 2017 trat Frankreichs „loi n° 2016-1088 du 8 août 2016 relative au travail, à la modernisation du dialogue social et à la sécurisation des parcours professionnels in Kraft. Bekannt wurde das Gesetz verkürzt als das „Right to Disconnect“, also das „Recht auf Abschalten“.

Dabei geht es darum, dass MitarbeiterInnen nicht mehr verpflichtet werden können (bzw. sich nicht mehr verpflichtet fühlen müssen), auch in ihrer Freizeit ständig und augenblicklich auf berufliche E-Mails oder Anrufe zu reagieren. Und das Wichtige dabei ist: MitarbeiterInnen dürfen nicht gekündigt werden, wenn sie außerhalb der Arbeitszeiten nicht erreichbar sind.

Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 MitarbeiterInnen müssen Management und Betriebsrat ausverhandeln, wie Angestellte vor der Gefahr der ständigen Erreichbarkeit geschützt werden können. Können sie sich mit dem Betriebsrat nicht einigen, sollen Unternehmen trotzdem selber entsprechende Verhaltensregeln aufstellen.

Das Gesetz ist in dieser Form weltweit einzigartig. Initiiert wurde es im Übrigen nicht von der Gewerkschaft – sondern von der Industrie. Einerseits aufgrund ehrlicher Sorge vor dem Burn-out wichtiger MitarbeiterInnen, andererseits jedoch auch, um ArbeitnehmerInnen mehr Handhabe zu ermöglichen.

Zahlreiche große Unternehmen versuchten bereits vorab, die Arbeit und Erreichbarkeit in der Freizeit herunterzufahren: So steht in der Betriebsvereinbarung der Versicherungsgesellschaft Axa, das E-Mails am Wochenende keine rasche Antwort erfordern. Reifenhersteller Michelin erfasst die Zugriffe der Angestellten auf den Mailserver außerhalb der Dienstzeiten – sind diese Zugriffe zu lange, wird es ein klärendes Gespräch mit dem/der Vorgesetzten geben. Das deutsche Unternehmen Volkswagen hat bereits Ende 2011 begonnen, 3.500 höheren Angestellten nach Feierabend die Verbindung zum Mailserver zu kappen.

Gerade hinsichtlich der Verschlechterung der Work-Life-Balance in den vergangenen Jahren ist dieses Gesetz ein spannender Versuch, dem entgegenzusteuern. 2014 erklärte die „Initiative Gesundheit und Arbeit“ (iga) der Kranken- und Unfallversicherungen in Deutschland Folgendes:

Zwei Drittel der Erwerbstätigen leisteten demnach regelmäßig Überstunden, jeder Fünfte fühlt sich von seinem Arbeitgeber unter Druck gesetzt, immer mehr leisten zu müssen. 22 Prozent gaben an, dass sie auch in ihrer Freizeit ständig für den Arbeitgeber ansprechbar sein müssten. Und rund jeder Vierte besagte, dass er häufig Aktivitäten mit Freunden und Familie in der Freizeit ausfallen ließe, weil er sonst keine andere Möglichkeit hätte sich auszuruhen. (zeit.de)


Weiterführende Links und Quellen:

Bildquelle: CC0 Public Domain, Pexels, Pixabay

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