Von 1. Jänner 1872 bis zum 11. Juni 1994 gab es im deutschen Strafgesetzbuch den Paragrafen 175. Dieser stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Seit 23 Jahren ist das Gesetz nun aufgehoben, seit 19 Jahren ist aus dem StGB weggefallen – aber erst 2017 hat der Deutsche Bundestag die damals ausgesprochenen Urteile aufgehoben und Entschädigungen angekündigt.

Man schätzt, dass 64.000 Menschen aufgrund von § 175 verurteilt wurden. Wie viele davon heute noch leben, ist nicht bekannt. Das Bundesjustizministerium erwartet, dass maximal 5.000 Anträge auf Entschädigung eingereicht werden. Die Opfer sollen mit 3.000 Euro pro Urteil und 1.500 Euro pro angefangenem Jahr eines Freiheitsentzugs entschädigt werden.

Im Bundestag wurde der Gesetzesentwurf einstimmig verabschiedet. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen – diese Zustimmung gilt aber als sicher. Eine Einschränkung gab es aber doch: Die CDU/CSU-Fraktion bestand darauf, dass nur jene Urteile aufgehoben werden, die auf sexuellen Handlungen mit über 16-Jährigen basieren. Zuvor hatte der Gesetzesentwurf vorgesehen, dass die Altersgrenze bei 14 Jahren, dem geltenden allgemeinen Schutzalter, liegt.

Österreich: Deutschland als Vorbild für Rehabilitierung

In Österreich wurde übrigens bereits 1971 der vergleichbare Paragraf 129 I b StG (Strafgesetz) abgeschafft. Das damalige Gesetz war 1852 unter Kaiser Franz Joseph verschärft worden und blieb 119 Jahre lang unverändert. Bis 2002 galt das laut Paragraf 209 das Schutzalter für männliche Homosexuelle bei 18 Jahren und wurde dann auf 14 Jahre herabgesetzt. Eine volle Rehabilitierung für alle diskriminierenden Gesetze wie in Deutschland gibt es in Österreich bis heute nicht – jene Opfer von § 209 mussten jedoch entschädigt werden. Aber nun will man sich Deutschland als Vorbild nehmen.


Weiterführende Links und Quellen:

Bildquelle: CC BY (2.0)Alan Light, „Iowa City, IA“,  Flickr

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