In Deutschland ist am 1. September das neue Carsharing-Gesetz in Kraft getreten. Damit hat diese Form der gemeinsamen Autonutzung eine moderne, aktuelle, gesetzliche Grundlage bekommen. So soll sich vor allem hinsichtlich Parkplatzsuche und Abstellplätzen etwas ändern.
Was ist Carsharing?
Der Duden definiert es so:“organisierte [gebührenpflichtige] Nutzung eines Autos von mehreren Personen“. Wikipedia fügt hinzu: „Carsharing erlaubt anders als konventionelle Autovermietungen ein kurzzeitiges, auch minutenweises Anmieten von Fahrzeugen. Die Nutzung der Fahrzeuge wird dabei über einen die Energiekosten mit einschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife abgerechnet.“
Das Gesetz regelt einige Rahmenbedingungen – für deren Umsetzung dann aber Städte, Kommunen und Gemeinden zuständig sind.
- Das Gesetz definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind.
- Den örtlichen Straßenverkehrsbehörden wird die Möglichkeit eingeräumt, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen und diese von Parkgebühren zu befreien.
- Carsharing-Anbietern mit festen Stationen wird im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens gestattet, Stellplätze an ausgewählten Standorten in den „öffentlichen Verkehrsraum“ zu verlegen.
- Bei der Auswahl dürfen Aspekte wie die Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr und der Klimaschutz berücksichtigt werden. Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen oder Hybridantrieben könnten so bevorzugt zum Zuge kommen.
- Darüber hinaus enthält das Gesetz insbesondere Ermächtigungen zum Erlass entsprechender Verkehrszeichen.
Durch diese Angebote sollen Menschen in Städten nicht zwangsläufig auf Autos verzichten – es stellt sich nur vermehrt die Frage, ob jeder ein eigenes Auto benötigt.
Studien zufolge ersetzt ein Carsharing-Auto im System ohne Verleihstationen schon heute drei private Autos, die im Durchschnitt nur eine Stunde am Tag bewegt werden. Bei den Varianten mit festen Orten, an denen die Leihautos zu finden und zu denen sie zurückzubringen sind, werden sogar pro Carsharing-Fahrzeug bis zu 20 Privatautos überflüssig. (sueddeutsche.de)
Weiterführende Links und Quellen:
- Mit dem neuen Gesetz hat Carsharing endlich eine Chance auf sueddeutsche.de
- Neues Carsharing-Gesetz belohnt Teilen von Autos auf t3n.de
- Das Auto teilen statt besitzen auf bundesregierung.de
- Carsharing: BMVI gibt Startschuss auf bmvi.de
- Mehr Parkplätze, weniger Gebühren auf tagesspiegel.de
- Neues Carsharing-Gesetz soll Probleme lösen auf br.de
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