Aufgrund einer Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshof wird die Ehe für alle auch in Österreich Realität. Bislang gab es seit 2009 die Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, eine „Eingetragene Partnerschaft“ einzugehen. Spätestens ab dem 1. Jänner 2019 wird es nun für gleichgeschlechtliche Paaren möglich sein, die Ehe einzugehen – zusätzlich haben verschiedengeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine Eingetragene Partnerschaft einzugehen.

Es könnte auch schon früher dazu kommen, sollte das Parlament die diskriminierenden Bestimmungen nicht vorher schon abändern oder aufheben. Bleibt das Parlament untätig, ist die Eheschließung nach dem 31. Dezember 2018 automatisch für alle möglich.

Die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter im Verhandlungssaal (©VfGH/Achim Bieniek)

Der Verfassungsgerichtshof hat seine Entscheidung ausführlich kommentiert und verständlich zusammengefasst – hier ein kurzer Auszug:

Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lässt sich heute aber nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren. Denn die Trennung in zwei Rechtsinstitute bringt zum Ausdruck, dass Menschen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung nicht gleich den Personen mit verschiedengeschlechtlicher Orientierung sind. (vfgh.gv.at)

Die NZZ hat in einem Tweet auch die Landkarte aktualisiert – erstmals scheint auch Österreich auf dieser Karte in blau auf:


Weiterführende Links und Quellen:

Bildquelle: CC0 Public Domain, PexelsPixabay

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