Die EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen hat am 20. Juni 2017, dem Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen, eine neue elektronische Plattform vorgestellt, die Nicht-EU-BürgerInnen und eben auch gezielt Asylsuchenden bei der Arbeitsvermittlung helfen soll. Die Beamten der Europäischen Union haben sich sogar einen besonders eingängigen Namen dafür ausgedacht: „EU-Instrument zur Erstellung von Kompetenzprofilen für Drittstaatsangehörige“.

Das Problem ist, dass es oftmals sehr schwierig ist, die Bildung und Ausbildung von geflüchteten Menschen zu ermitteln. Genau da soll dieses Instrument helfen: Zuerst füllen einE InterviewerIn (z.B. einE SozialarbeiterIn) und der/die Befragte (aus einem Drittstaat) einen Fragebogen aus, bei der die Kompetenzen, der schulische und berufliche Werdegang, Arbeit/Lebensunterhalt, Erfahrungen und Erwartungen abgefragt werden. Danach kann man in einem Web-Editor (welcher in 30 Sprachen – den EU-Amstsprachen und den Sprachen Arabisch, Farsi, Paschtu, Sorani, Somalisch und Tigrinya – zugänglich ist).

Durch das Ausfüllen des Fragebogens und des Web Editors erhält der/die NutzerIn ein „Kompetenzprofil“. Der/die Sozialarbeiterin kann dann Empfehlungen für die nächsten Schritte abgeben: zum Beispiel einen Besuch bei einer amtlichen Akkreditierungsstelle zur Anerkennung einer Qualifikation, die Empfehlung eines Sprachkurses oder einen Termin bei einer öffentlichen Arbeitsverwaltung.

In Deutschland kann drei Monate nach der Antragstellung auf Asyl können Menschen aus Drittstaaten eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die zuständige Stelle ist die Ausländerbehörde. In Österreich dürfen Unternehmer grundsätzlich keine Asylwerber beschäftigen, wobei es dabei ein paar Ausnahmen gibt. So kann eine Beschäftigung als Saisoner erteilt werden. Zudem soll es für jugendliche Asylwerber bis zu 25 Jahren einen Lehrplatz geben – aber nur in jenen Lehrberufen, in denen ein nachgewiesener Lehrlingsmangel besteht. Aber egal ob als Saisoner oder im Lehrberuf: Auch hier muss man zumindest seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sein.


Weiterführende Links und Quellen:

Bildquelle: CC0 Public Domain, MichaelGaida, Pixabay

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